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   OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06   

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https://dejure.org/2006,34451
OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06 (https://dejure.org/2006,34451)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.12.2006 - 15 P 2/06 (https://dejure.org/2006,34451)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 15 P 2/06 (https://dejure.org/2006,34451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - in-camera Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Die Frage, ob (und ggf. wie) der Gesetzgeber das in camera -Verfahren auch im Hauptsacheverfahren hätte regeln können (oder regeln könnte), ist vorliegend nicht zu entscheiden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006, 1 BvR 2087/03 u. a., EuGRZ 2006, 159/168 [zu II.2.b.dd]).

    aa) Zum Geltungsgrund und zum Schutzbereich von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hat der Senat im Parallelverfahren 15 P 3/06 allgemein ausgeführt: [Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse] umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, wobei Betriebsgeheimnisse im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse im Wesentlichen kaufmännisches Wissen umfassen (vgl. zu dieser Begriffsbestimmung BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006, a.a.O., S. 166 [zu C.I.2.b.aa der Gründe]).

    cc) Zur vorzunehmen Abwägung hat der Senat im Parallelverfahren 15 P 3/06 ausgeführt: Ähnlich, wie es im Hauptsacherechtsstreit für den Informationsanspruch der Fall ist (Art. 4 Abs. 2 Satz 3 der Richtlinie 2003/4/EG), bedarf auch die Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 2 VwGO einer Abwägung dahingehend, ob Geheimnisschutz auch angesichts des Interesses am effektiven Rechtsschutz zu gewähren ist (BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006, a.a.O., S. 168 [bei Juris Tz. 114]).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Die (von der Beigeladenen nach wie vor anders beurteilte [Schriftsatz vom12.12.2006, S. 2]) Frage, ob sich die unmittelbar wirksame Richtlinie 2004/3/EG nur zu Lasten des Staates und nicht zu Lasten eines privaten Dritten auswirken darf, ist nach dem bindenden Vorlagebeschluss vom 04.04.2006 mit Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.01.2004 (Rs. C-201/02, NVwZ 2004, 593/596, Rn. 57 [vgl. aber zuvor Rn. 56 mit Hinw. auf EuGH, NJW 1994, 2473 Faccini Dori ]) anders entschieden worden.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Die (von der Beigeladenen nach wie vor anders beurteilte [Schriftsatz vom12.12.2006, S. 2]) Frage, ob sich die unmittelbar wirksame Richtlinie 2004/3/EG nur zu Lasten des Staates und nicht zu Lasten eines privaten Dritten auswirken darf, ist nach dem bindenden Vorlagebeschluss vom 04.04.2006 mit Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.01.2004 (Rs. C-201/02, NVwZ 2004, 593/596, Rn. 57 [vgl. aber zuvor Rn. 56 mit Hinw. auf EuGH, NJW 1994, 2473 Faccini Dori ]) anders entschieden worden.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Die dort niedergelegte materielle Rechtsauffassung ist für das vorliegende Verfahren bindend (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2003, 20 F 8.03, NVwZ 2004, 105; Beschl. v. 24.11.2003, 20 F 13.03, BVerwGE 119, 229).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Die dort niedergelegte materielle Rechtsauffassung ist für das vorliegende Verfahren bindend (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2003, 20 F 8.03, NVwZ 2004, 105; Beschl. v. 24.11.2003, 20 F 13.03, BVerwGE 119, 229).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04

    Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Etwas anderes könnte ausnahmsweise nur dann gelten, wenn Rechtsverstöße gegen tragende Grundsätze der Rechtsordnung in Betracht kämen (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 22.06.2005, 4 LB 30/04, NordÖR 2005, 528 f.) Über die Schutzwürdigkeit der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist ausgehend von den vom Geheimnisinhaber angeführten Gründen wertend zu entscheiden.
  • VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01

    Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Soweit eine hinreichende Information des Klägers bzw. seiner Prozessbevollmächtigten für Zwecke der weiteren Prozessführung durch eine Einsichtnahme bei Gericht möglich ist, hat die Anfertigung von Ablichtungen im Rahmen des § 100 Abs. 2 VwGO zu unterbleiben (vgl. VGH Kassel NVwZ-RR 2002, 784).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    In einem Fall (wie hier), in dem die Aktenvorlage bereits Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens ist, bedarf es in einem solchen Beschluss ausnahmsweise keiner besonderen Ausführungen zur Erheblichkeit der vorzulegenden Akten mehr (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2006, 20 F 4/05, NVwZ 2006, 1423).
  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Bei Gewährung einer Akteineinsicht nach § 100 VwGO steht das Wie der Einsichtnahme im Ermessen des Hauptsachegerichts (vgl. BFH, Urt. v. 26.01.2006, III B 166/05, BFH NV 2006, 963).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Auch im gewerblichen Rechtsschutz ist im Übrigen anerkannt, dass eine Tatsache nicht etwa neu oder eigentümlich im Sinne des Patentrechts zu sein braucht, um als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis qualifiziert werden zu können; vielmehr genügt es, dass es sich um technisches bzw. geschäftliches Wissen handelt, das dem Durchschnittsfachmann nicht ohne Weiteres zur Verfügung steht (BGH, Urt. v. 16.10.1962, KZR 11/61, GRUR 1963, 207/211; BGH, Urt. v. 20.05.1966, KZR 10/64, GRUR 1966, 576/581).
  • VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02
  • BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64

    Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs -

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